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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsangebot

(1) www.diearchitektenboerse.de ist eine Beratungs- und Internet-Dienstleistung für Architekten von der "Die Architektenbörse", Inhaberin Frau Petra Mädl, die ihr Unternehmen im Internet präsentieren wollen. Für den Vertrag über die Aufnahme in den Architekten-Suchservice in der www.diearchitektenboerse.de gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der "Die Architektenbörse", die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Teilnehmer ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) "Die Architektenbörse" ermöglicht eine allgemein zugängliche, kostenlose Online-Recherche über das Internet nach Architekten und Ihrem Leistungsangebot.

(3) Des weiteren stellt "Die Architektenbörse" den bei der "Die Architektenbörse" eingetragenen Architekten den Online-Dienst "private Ausschreibungsdatenbank und Wettbewerbsdatenbank" zur Verfügung. Für jede Inanspruchnahme des Online-Dienstes "private Ausschreibungsdatenbank und Wettbewerbsdatenbank" in der www.diearchitektenboerse.de gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der "Die Architektenbörse", die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Teilnehmer ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Leistungsumfang

(1) "Die Architektenbörse" gewährleistet unter der Internet-Adresse http://www.diearchitektenboerse.de eine anonyme, kostenlose Recherche in einer Datenbank, in die interessierte, berechtigte Architekten ihre Angebotsinformationen selbständig online eintragen können. Der Informationsdienst www.diearchitektenboerse.de steht 24 Stunden am Tag an 7 Tagen der Woche für den Online-Zugriff über das Internet zur Verfügung. Ausnahmen sind kurze Wartungszeiten bzw. Ausfälle infolge höherer Gewalt. Ansprüche aller Art im Zusammenhang mit einer Nichtverfügbarkeit dieser Datenbank sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder bei der "Die Architektenbörse" eingetragene Architekt wird selbst für seinen Internetzugang sorgen. Störungsmeldungen sind an (Telefon +49(0)3976/201525, E-Mail: maedl@diearchitektenboerse.de) zu richten.

(2) Der Umfang des Datenbankeintrages eines Architekten ist begrenzt. Im Hinblick auf eine einfache, zielgerichtete Suche und übersichtliche Suchergebnisse wird auf eine präzise, knappe Formulierung, wie unter § 3 Absatz 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, hingewiesen. Ein Verweis (Link) auf eigene Internet-Seiten des Architekten (unabhängig davon, wer sie angefertigt hat und auf welchem WWW-Server sie liegen) ist Bestandteil der Informationen in der Datenbank.

(3) "Die Architektenbörse" bietet darüber hinaus an, eigenständige Internet-Präsentationen (Homepages, profile pages) von www.diearchitektenboerse.de auf ihrem WWW-Server unter der Internet-Adresse www.diearchitektenboerse.de/ihrname für die Abfrage und Übermittlung per Internet zu speichern.

(4) "Die Architektenbörse" behält sich vor, die Freischaltung nicht relevanter Datenbankeinträge abzulehnen.

(5) Des weiteren stellt "Die Architektenbörse" den bei der "Die Architektenbörse" eingetragenen Architekten den Online-Dienst "Ausschreibungsdatenbank und Wettbewerbsdatenbank" zur Verfügung. Die „Ausschreibungsdatenbank und Wettbewerbsdatenbank“ ermöglicht den Abruf und die Übertragung von Ausschreibungsunterlagen und Wettbewerbsunterlagen über das Internet zur online- und offline-Bearbeitung sowie die Übermittlung von Angeboten in verschiedenen Formaten online an einen zertifizierten Server, sofern diese Form der Einreichung der Angebote in der Ausschreibung oder Wettbewerb vorgesehen ist. Die Ausschreibung bzw. Wettbewerben im Wege der Ausschreibungsdatenbank bzw. Wettbewerbsdatenbank sowie der Abruf der Ausschreibungsunterlagen bzw. Wettbewerbsunterlagen und das Vorlegen eines Angebots im Wege der Ausschreibungsdatenbank bzw. Wettbewerbsdatenbank erfordert ein Passwort. Der Zugang zum Server erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung gemäß dem SSL-Protokoll.

(6) Die Ausschreibungsdatenbank und die Wettbewerbsdatenbank steht dem zugangsberechtigten Nutzern im allgemeinen 24 Stunden an sieben Tagen der Woche zur Verfügung. Bei Wartungsarbeiten kann es zu kurzfristigen Abschaltungen kommen. Die Ausschreibungsdatenbank und Wettbewerbsdatenbank hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der verschiedenen Leitungsanbieter. Ansprüche aller Art im Zusammenhang mit einer Nichtverfügbarkeit der Ausschreibungsdatenbank und der Wettbewerbsdatenbank sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder Ausschreibungsdatenbank-Teilnehmer und Wettbewerbsdatenbank-Teilnehmer wird selbst für seinen Internetzugang sorgen. Störungsmeldungen sind an (Telefon: +49(0)3976/201525, E-Mail: maedl@diearchitektenboerse.de) zu richten.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle im In- und Ausland zugelassenen Architekten.

(2) Die Aufnahme in den Architekten-Suchservice erfolgt auf Antrag, wenn schriftlich das Einverständnis mit der elektronischen Speicherung und der mündlichen wie schriftlichen Weitergabe folgender Suchkriterien erklärt wird:
Name, Vorname, Berufsbezeichnung, akademische Grade, Anschrift, Bürozeiten, Telefon, Telefax, Internet-Adresse, E-Mail-Adresse und sonstige Kommunikationseinrichtungen, Fremdsprachen und Tätigkeitsschwerpunkte.

(3) Die Nennung der Teilnehmer erfolgt gegenüber dem Anfragenden durch Bekanntgabe der in Absatz 2 genannten Daten. Die Bekanntgabe erfolgt immer dann, wenn ein Architekt für den angegebenen Tätigkeitsschwerpunkt von dem Anfragenden gesucht wird. Bei mehreren in Frage kommenden Architekten werden alle zutreffenden Einträge in einer Auswahlliste angezeigt.

(4) Teilnahmeberechtigt bei der Ausschreibungsdatenbank und der Wettbewerbsdatenbank sind alle die bei der "Die Architektenbörse" eingetragenen Architekten. Der Ausschreibungsdatenbank-Teilnehmer und der Wettbewerbsdatenbank-Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet,

  • die Kundennummer und das zur Verfügung gestellte persönliche Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren;
  • die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen, Handbücher und Ausdrucke oder sonstige Darstellungen aus der Datenbank nur für den eigenen Gebrauch zu verwenden;
  • die Ausschreibungsdatenbank  und Wettbewerbsdatenbank nicht missbräuchlich zu verwenden;
  • die im Wege der Ausschreibungsdatenbank und Wettbewerbsdatenbank erhaltenen Daten weder an Dritte weiterzugeben noch gewerblich zu vervielfältigen oder zu verwerten;
  • in seinem Bereich alles zu unternehmen, damit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprochen wird;
  • alle organisatorischen Maßnahmen zur Wahrung der bei den Informationsproduzenten liegenden Urheberrechten zu veranlassen und alles zu unterlassen, was ihn oder Dritten die Nachahmung des Abfragesystems, des Aufbaues der Datenbank und die Darstellung einzelner Datenbankinhalte ermöglicht;
  • dem Ausschreibungsdatenbank-Teilnehmer / Wettbewerbsdatenbank-Teilnehmer ist es nicht erlaubt, dem ihm zugeordneten Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdatenbankzugang, insbesondere das Passwort Dritten zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Mitbenutzer aus dem Unternehmen des Ausschreibungs- oder Wettbewerbsdatenbankteilnehmers. Der Ausschreibungsdatenbankteilnehmer hat alle Leistungen zu bezahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugter Dritte unter Ausnutzung seines Passwortes in Anspruch genommen werden;
  • der Ausschreibungsdatenbankteilnehmer oder Wettbewerbsdatenbankteilnehmer hat es zu unterlassen, die heruntergeladenen Ausschreibungsanlagen oder Wettbewerbsunterlagen an Dritte weiterzugeben. Eine Vervielfältigung der über die Ausschreibungsdatenbank oder Wettbewerbsdatenbank bezogenen Daten ist daher außer zur eigenen Nutzung untersagt. Untersagt ist auch jede Form des weiteren Vertreibens, Verkaufens, Veröffentlichens oder anderweitiger geschäftsmäßiger Verwertung dieser Daten.
  • die „Netiquette“, also jene Verhaltenstandards, denen sich Internetnutzer weltweit freiwillig unterwerfen, ist einzuhalten.

§ 4 Servicebereitschaft

(1) Um die Servicebereitschaft zu erhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, bei längerer Verhinderung - auch im eigenen Interesse - eine zeitweise Abmeldung (unter Aufrechterhaltung der Teilnahmebedingungen) vorzunehmen. Eine Rückvergütung geleisteter Teilnahmebeiträge erfolgt nicht.

(2) Das Büro des Teilnehmers ist telefonisch innerhalb der im Aufnahmeantrag genannten Bürozeiten erreichbar und wird alle fernmündlichen und schriftlichen Anfragen unverzüglich beantworten.

§ 5 Leistungsvereinbarung

Das Teilnahmeverhältnis wird für die vom Kunden gewählte Laufzeit von wahlweise 1, 2 oder 3 Jahren begründet und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf dieser Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Es verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf dieses Jahres gekündigt wird. Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 6 Kosten und Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahmebeiträge sind jeweils zum Datum des Vertragsschlusses für die gewählte Laufzeit im voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Der Rechnungsbetrag wird einmal jährlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Alle Beiträge sind jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Es gilt die im Zeitpunkt des Aufnahmeantrags im Internet veröffentlichte Preisliste. Im Verzugsfall berechnet "Die Architektenbörse" Einziehungskosten und Zinsen nach dem gesetzlichen Verzugszins und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Teilnehmers sowie den Zugang zur Ausschreibungsdatenbank und zur Wettbewerbsdatenbank des Teilnehmers sofort zu sperren. „Die Architektenbörse“ hat das Recht, den Anschluss vorübergehend zu sperren wenn gegen den Teilnehmer ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Die vertraglichen Verpflichtungen des Teilnehmers bleiben unberührt.

(2) Der Preisstand für die Mitgliedsbeiträge ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Mitgliedsbeiträge können sich wegen steigender Kosten und/oder der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der "Die Architektenbörse" ändern. Anpassungen werden zum Zeitpunkt der anstehenden Vertragsverlängerung wirksam. Die Teilnahmebedingungen können unter Wahrung der Belange der Teilnehmer von der "Die Architektenbörse" ebenfalls geändert werden. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Teilnehmer folgt. Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen und Mitgliedsbeiträge wird jedem Teilnehmer ein ausserordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Wird dieses Recht nicht bis zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wahrgenommen, werden die geänderten Teilnahmebedingungen Vertragsbestandteil.

(3) Die Kosten für die Teilnahme bei der Ausschreibungsdatenbank sowie der Wettbewerbsdatenbank sind mit den in § 6 Absatz 1 genannten Teilnahmebeträgen abgegolten. In den vereinbarten Teilnahmebeiträgen sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen zum Ausschreibungs-datenbankteilnehmer/Wettbewerbs-datenbankteilnehmer, die am Standort des Ausschreibungsdatenbankteilnehmers und Wettbewerbsdatenbankteilnehmer anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen des Ausschreibungsdatenbankteilnehmers und Wettbewerbsdatenbankteilnehmers nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über die Ausschreibungsdatenbank oder Wettbewerbsdatenbank erreicht werden können.

§ 7 Nichterfüllung, Verstoss

Bei Nichterfüllung bzw. Verstoss gegen die §§ 3, 4 und 6 kann das Teilnahmeverhältnis nach vorheriger Abmahnung von der "Die Architektenbörse" fristlos gekündigt werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmebeiträge. Insoweit gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages als vereinbart, wobei die im Jahr der Kündigung bereits entrichteten Teilnahmebeiträge angerechnet werden.

§ 8 Haftung

(1) "Die Architektenbörse" führt Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen und ist somit nicht Vertragspartner der auf www.diearchitektenboerse.de vermittelten Verträge, "Die Architektenbörse" übernimmt weder eine Gewährleistung für die Erfüllung der vermittelten Verträge und für die Mängel der angebotenen Ware bzw. mangelhaft erbrachte Dienstleistungen.

(2) "Die Architektenbörse" übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für die Ordnungsgemässheit der Architektendienstleistung bzw. die tatsächliche Qualifikation der Teilnehmer.

(3) "Die Architektenbörse" haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter. Insbesondere haftet „Die Architektenbörse“ nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte von Anfragen, Ausschreibungen, Wettbewerben sowie Angeboten.

(4) Die Haftung der "Die Architektenbörse" für fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen in der Datenbank, aus der die Benennungen erfolgen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der "Die Architektenbörse", seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung der "Die Architektenbörse" für das Funktionieren der EDV, auf deren Basis die Benennungen erfolgen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzes ist im Haftungsfall auf die Höhe eines Jahresbeitrages der betroffenen Einzelperson begrenzt.

(5) Eine Haftung der "Die Architektenbörse" für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwertbarkeit sowie der zeitgetreuen Übermittlung der Daten und Informationen und für Schäden aus Störungen des Servers der Ausschreibungsdatenbank und der Wettbewerbsdatenbank wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) "Die Architektenbörse" übernimmt keine Gewähr für die Rechtzeitigkeit der Datenbankinhalte und lehnt jegliche Haftungsansprüche daraus ab. "Die Architektenbörse" wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Beseitigung etwaiger Lieferverzögerungen bemühen.

(7) "Die Architektenbörse" übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Ausschreibungsdatenbank und die Wettbewerbsdatenbank ohne Unterbrechung und in jeder Soft- und Hardwareumgebung zugänglich ist, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können und dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. "Die Architektenbörse" haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der "Die Architektenbörse".

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

(3) Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der "Die Architektenbörse" vereinbart.

§ 10 Allgemeines

(1) Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten automationsgestützt verarbeitet werden. Der Teilnehmer stimmt der elektronischen Verarbeitung sämtlicher Nutzungsdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung unwiderruflich zu.

(2) Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich übermittelt. Die Benachrichtigung des Teilnehmers kann auch online beim nächsten Login erfolgen. Die Änderungen werden zum Vertragsbestandteil, sofern der Teilnehmer nicht binnen 14 Tagen nachweislich Widerspruch erhebt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

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